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   BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R   

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https://dejure.org/1999,2819
BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R (https://dejure.org/1999,2819)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R (https://dejure.org/1999,2819)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R (https://dejure.org/1999,2819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wertermittlung - freiwilliger Beitrag - Berlin-Ost/DDR - Steigerungsbetrag - DDR-Recht - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert einer Altersrente - Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten - Freiwillige Rentenversicherung - Pflichtbeiträge - DDR

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 618 (Ls.)
  • NJ 1999, 614
  • NJ 1999, 615
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R
    Ab 1. Januar 1992 sind alle bis dahin anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften der DDR außer Kraft getreten und durch die Regelungen des SGB VI ersetzt worden, soweit - was vorliegend nicht in Betracht kommt - durch Bundesgesetz nichts anderes bestimmt worden ist (vgl dazu BSGE 72, 50, 56 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R
    Das GG maß sich vor dem 3. Oktober 1990 keine Geltung für das Beitrittsgebiet bei und ist dort mit dem Beitritt auch nicht rückwirkend in Kraft gesetzt worden (Bundesverfassungsgericht , Beschluß vom 30. Oktober 1993 - 1 BvL 42/92 -, SozVers 1994, 106, 109).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Das DDR-Recht ist insoweit nur tatsächlicher Anknüpfungspunkt (vgl BSG SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 S 14).
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 14/05 R

    Waisenrente - Auffüllbetrag - umgewandelte DDR-Rente - freiwilliges soziales Jahr

    Ausnahmen hiervon erfordern einen ausdrücklichen "Anwendungsbefehl" des Bundesrechts (s zB BSG vom 27. Januar 1999, SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 S 13 f; BSG vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R, unter II 2a der Gründe).
  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 35/99 R

    Berechnung der Entgeltpunkte bei Überentgelten

    Soweit dabei die damalige Rechtslage zu berücksichtigen ist, handelt es sich nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (vgl SozR 3-2600 § 248 Nr. 3) um generelle Tatsachen, die einer Feststellung durch das Revisionsgericht unterliegen.
  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 6/00 R

    Pflegezeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1. 1. 1992 - rentenrechtliche

    Insoweit ist in § 248 Abs. 3 Satz 1 SGB VI dieselbe Formulierung verwendet wie in § 55 Satz 1 SGB VI, während eine § 55 Satz 2 SGB VI entsprechende Regelung fehlt; es wird also auf die tatsächliche Beitragszahlung abgestellt (vgl auch BSG Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 121/95 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3; Polster in Kasseler Komm, § 248 SGB VI RdNr 19, Stand: März 1996; Klattenhoff in Hauck, SGB-Komm, K § 248 RdNr 2, Stand: Juli 1996 ; ferner Schmidt in Kreikebohm, SGB VI-Komm, § 248 RdNr 26; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die RV der Arbeiter und Angestellten, § 248 SGB VI, Anm 3 Buchst a, Stand: Juni 2001; von Einem in SGB-GesamtKomm, § 248 Anm 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05

    Beitragszeit; Beitrittsgebiet; Beitragszahlung; Übergangsgeld; Wartegeld;

    Insoweit ist in § 248 Abs. 3 Satz 1 SGB VI dieselbe Formulierung verwendet wie in § 55 Abs Satz 1 SGB VI, während eine § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entsprechende Regelung fehlt; es wird also ausnahmslos auf die tatsächliche Beitragszahlung abgestellt (BSG, Urteil vom 21. November 2001 - B 8 KN 6/00 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 9 Seite 57 unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 121/95 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 sowie verschiedene Kommentierungen zu § 248 SGB VI).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - L 2 RJ 4044/01
    Gleichgestellt sind nach dieser Vorschrift mithin auch Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten im Beitrittsgebiet; hierbei ordnet das Gesetz rechtstechnisch nicht die Anwendung bestimmter Vorschriften des DDR-Rechts an, diese sind vielmehr als Anknüpfungstatsachen im Rahmen der Beweiswürdigung heranzuziehen (vgl. BSG SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 S. 14).
  • BSG, 11.03.2011 - B 13 R 353/10 B
    8 Die Klägerin trägt vor, dass das LSG den Rechtsstreit auf der Grundlage des Urteils des BSG vom 27.1.1999 - B 4 RA 7/98 R - (SozR 3-2600 § 248 Nr. 3) entschieden und keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 248 Abs. 1 SGB VI erhoben habe.
  • LSG Berlin, 10.08.2000 - L 8 RA 115/98

    Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten für Rentenberechnung nach

    Bedenken gegen eine Bewertung dieser freiwilligen Beitragsleistungen nur in dieser Form und nicht als dynamische Beitragszeiten bestehen angesichts der Geringfügigkeit der Beitragsleistung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - L 8 R 314/14
    Abgesehen davon, dass die Beklagte den streitigen Anspruch weder anerkannt noch in irgendeiner Weise eine vom Senat zu beachtende Vergleichsbereitschaft bekundet hätte, kann deshalb lediglich wiederholt werden (s. auch das Aufklärungsschreiben vom 28. Oktober 2014), dass selbst dann, wenn der Kläger tatsächlich eine Lehrtätigkeit an der Universität ausgeübt hätte, dies kein versicherungspflichtiges Arbeitsrechtsverhältnis belegen würde (s. BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 18/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3), und dass auch den Eintragungen von Beträgen in der Spalte "Beitragspflichtiger Bruttoverdienst des Beschäftigten bzw. beitragspflichtige Einkünfte der übrigen Beschäftigten" des SV-Ausweises nicht entnommen werden kann, dass ein Pflichtversicherungsverhältnis außerhalb des durch das Studium vermittelten bestand (s. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Die gesetzliche Rentenversicherung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, 1965, S. 202 unter "II) Studenten").
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